
Das Arbeitsrecht umfasst Verordnungen und Gesetze zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch zwischen Betriebsräten oder Gewerkschaften und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Innerhalb des Arbeitsrechts wird daher noch zwischen dem Kollektivarbeitsrecht und dem Individualarbeitsrecht unterschieden.
Eines der wichtigen Themen im Arbeitsrecht sind Arbeitsverträge. Mit dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag, der bestimmte Regelungen, Vereinbarungen und geforderte Leistungen festhält. Ein solcher Arbeitsvertrag kann u.U. aber auch nachteilige Vereinbarungen oder sogenannte versteckte Klauseln enthalten. Damit Sie als Arbeitnehmer keinen nachteiligen Vertrag abschließen oder als Arbeitgeber durch die Erstellung eines solchen Arbeitsvertrages keinen Rechtsstreit riskieren, können Sie mit Hilfe eines im Arbeitsrecht versierten Anwalts Arbeitsverträge auf ihre Rechtssicherheit überprüfen lassen.
Weitere wichtige Themenbereiche des Arbeitsrechts bilden, im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge. Abmahnungen und Kündigungen unterliegen dabei strikten Regeln und können keinesfalls ohne einen triftigen Grund ausgesprochen werden. Eine Abmahnung ist als erzieherische Maßnahme zu sehen und soll Arbeitnehmern ihr Fehlverhalten sowie Konsequenzen bei Wiederholung aufzeigen. Darüber hinaus sind Abmahnungen die Voraussetzung für eine Kündigung, sofern sie vom Arbeitgeber ausgesprochen wurden. Kündigungen hingegen können auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, jedoch gilt bei Kündigungen zumeist die Einhaltung bestimmter Fristen. Als Alternative zur Kündigung existiert der sogenannte Aufhebungsvertrag. Diesen sollten Sie aber ohne Hilfe eines im Arbeitsrecht kundigen Anwalts nicht ohne weiteres unterschreiben, da Ihnen sonst Sperren durch das Arbeitsamt drohen können.
Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht es Arbeitnehmern zu, ein Zeugnis zu verlangen. Dieses Arbeitszeugnis kann unterschiedlich detailliert ausfallen und ist somit entweder ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Zeugnis. Arbeitszeugnisse müssen dabei verständlich und eindeutig formuliert sein. Mehrdeutige Aussagen, die evtl. nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt werden können sind nicht erlaubt.
Des Weiteren kann unsere Kanzlei mit Standorten in Gera, Parsberg und Zwiesel im Rahmen des Arbeitsrechts auch Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften durchführen. So können wir beispielsweise in enger Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern bei der Ausarbeitung eines Sozialplans oder Interessenausgleichs mitwirken.